Hauptverein SVL:
- Erwachsene: 10,00 EUR
- Kinder bis 18 Jahre: 6,00 EUR
Abteilung Turnen:
- Erwachsene: 20,00 EUR
- Kinder bis 18 Jahre: 11,00 EUR
Gesamtjahres Betrag:
- Erwachsene: 30,00 EUR
- Kinder bis 18 Jahre: 17,00 EUR
Beitragsordnung ab 01.01.2015
(Gemäß Beschluss Mitgliederversammlung vom 10.03.2014)
Sportverein Langenenslingen 1949 e. V. Beitragsordnung laut Vereinssatzung
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflicht der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein, sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Die Vereinsmitglieder sind beitragspflichtig, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt.
- Die Höhe des Grundbeitrages wird von der Mitgliederversammlung, die Höhe des Abteilungsbeitrages von der Abteilungsversammlung festgesetzt.
- Bei Zugehörigkeit zu mehreren Abteilungen des Vereins, ist der Grundbeitrag nur einmal zu entrichten.
- Bei Aufnahme des Mitgliedes, ist von Beginn des laufenden Kalenderjahres an, Beitrag zu leisten.
- Der Vereinsbeitrag wird im Mai bzw. November eines jeden Jahres fällig.
- Die Abteilungen sind berechtigt, im Einvernehmen mit dem Vereinsausschuss, Aufnahmegebühren, Zusatzbeträge oder Umlagen zu erheben.
- Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt ein Jahr.
- Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Er muss spätestens am 30. November dem Vorstand schriftlich gemeldet werden.
- Mitglieder, die aus besonderen Gründen mindestens ein Jahr lang nicht am Vereinsleben teilnehmen können, kann der Vorstand auf einen rechtzeitig im Voraus gestellten Antrag hin, ein Ruhen der Mitgliedschaft für die Zeit ihrer Abwesenheit zugestehen. Während dieser Zeit ruhen alle mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechten und Pflichten.
- Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch EDV. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nach Bundesdatengesetz gespeichert.
Sportverein Langenenslingen e.V.
Der Vorstand